Gehorsam & Ansprechbarkeit
Geprüft wird unter anderem, ob du deinen Hund in alltagsnahen Situationen führen und wieder beruhigen kannst.
Information · kein Kursangebot
Ein Wesenstest – rechtlich genauer eine Verhaltensprüfung – kann viele Fragen auslösen. Hier findest du eine verständliche erste Orientierung zu Ziel, möglichen Situationen und Zuständigkeiten. Verbindlich entscheidet immer die zuständige Behörde über deinen konkreten Fall.
Informationen ansehenDurchführung mit dem Veterinäramt
Die Verhaltensprüfung findet in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Veterinäramt statt. Das gilt sowohl für gefährliche Hunde nach § 3 als auch für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW. Welcher Ablauf für dich und deinen Hund gilt, wird anhand der behördlichen Einstufung vorab geklärt.
Wichtig: Der Wesenstest ist kein Kursangebot.Zuerst das Wichtigste
Ziel der Verhaltensprüfung ist nicht, das gesamte „Wesen“ deines Hundes zu bewerten. Sie soll erkennen, ob in festgelegten Alltagssituationen übersteigerte aggressive Reaktionen auftreten, die für Menschen oder Tiere gefährlich werden können.
Mögliche Prüfelemente
Die Durchführungsverordnung zum Landeshundegesetz NRW nennt mehrere Bereiche. Reize dürfen dabei nicht so stark gesetzt werden, dass natürliche Abwehrreaktionen absichtlich provoziert werden.
Geprüft wird unter anderem, ob du deinen Hund in alltagsnahen Situationen führen und wieder beruhigen kannst.
Begegnungen mit einzelnen Personen, Menschengruppen und ungewohnten Bewegungen können Teil der Prüfung sein.
Jogger, Fahrräder oder ähnliche Reize zeigen, wie dein Hund auf Bewegung und räumliche Nähe reagiert.
Plötzliche, angemessen dosierte Alltagsreize helfen einzuschätzen, wie dein Hund Belastung verarbeitet.
Auch Verhalten in einer verkehrsnahen oder vergleichbaren Alltagssituation kann betrachtet werden.
Relevant ist, ob von deinem Hund bei Begegnungen eine Gefahr für Menschen oder Tiere zu erwarten ist.
Verantwortungsvoll vorbereiten
Du kannst dich mit den Abläufen vertraut machen, Körpersprache früher erkennen und sicheres Handling üben. Entscheidend bleibt eine ehrliche Einschätzung, ob dein Hund in belastenden Situationen ansprechbar bleibt und du ihn zuverlässig führen kannst.
Grundsignale, Abbruch und Beruhigung sollten nicht nur zuhause, sondern auch unter angemessener Ablenkung verständlich sein.
Ein gut sitzender Maulkorb und ruhiges Leinenhandling geben Sicherheit. Beides sollte ohne zusätzlichen Stress aufgebaut sein.
Menschen, Hunde, Bewegung und Geräusche werden in sinnvollen Abständen geübt – nicht durch absichtliche Überforderung.
Zeigt dein Hund starke Belastung oder fehlt dir noch Kontrolle, kann mehr Vorbereitungszeit verantwortungsvoller sein als ein zu früher Termin.
Verbindliche Grundlagen
Die rechtlichen Anforderungen können sich ändern. Maßgeblich sind das Landeshundegesetz NRW, die zugehörige Durchführungsverordnung und der Bescheid deiner Behörde.